Kommunikation in der WEG „per DSGVO“ oder Herausgabe von E-Mail-Adressen durch den Verwalter?

Datum

Ausgabe 49/2018

In der letzten Ausgabe (48/III-18) ging es bei dem Thema Datenschutz primär um die Eigentümerliste. Für die Praxis soll hier noch mal klargestellt werden: Die Eigentümerliste ist eine Übersicht der Wohnungseigentümer mit Namen, Vornamen und der ladungsfähigen Anschrift (Straße + Hausnummer + PLZ + Ort). Weitere personenbezogene Daten gehören grundsätzlich nicht in die Eigentümerliste im Sinne des WEGs. Doch wie verhält es sich, wenn die Wohnungseigentümer gerne per E-Mail miteinander kommunizieren möchten?

Situation:

Der Verwaltungsbeirat einer WEG mit 30 Wohnungen bittet den Verwalter um Übersendung einer Liste mit sämtlichen E-Mail-Adressen der anderen Wohnungseigentümer. Hintergrund: per E-Mail können Informationen deutlich schneller und transparenter ausgetauscht werden. Darf der Verwalter eine Liste mit sämtlichen E-Mail-Adressen herauszugeben?

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